28.05.2018
Trotz tropischer Temperaturen – der nächste Winter kommt bestimmt
Wir übernehmen gern. Bereiten Sie sich darauf vor, bis zum 30.09. muss Ihr laufender Vertrag (falls vorhanden) gekündigt sein.
Die Winter der letzten Jahre haben gezeigt: für Privatpersonen ist eine Räumung gemäß der gesetzlichen Vorgaben aus beruflichen, zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen kaum umzusetzen. Als Haus- oder Grundstückseigentümer haften Sie aber unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen (Verkehrssicherungspflicht)! Durch die Über- nahme des Winterdienstes geht die Haftpflichtversicherung auf uns über!